Verantwortliches Investieren

Die BVI-Mitglieder hatten sich bereits 2012 auf „Leitlinien zum verantwortlichen Investieren“ geeinigt. Inzwischen sind die Leitlinien Bestandteil unserer Wohlverhaltensregeln, zu denen sich die Fondsgesellschaften freiwillig nach dem Grundsatz „comply or explain“ verpflichten.

Demnach entwickeln sie interne Regeln für den Umgang mit völkerrechtlich verbotenen oder international geächteten Produkten und Geschäftspraktiken. Außerdem verpflichten sie sich, weitere maßgebliche Kodizes zum verantwortlichen Investieren eigenverantwortlich in ihre Investmentprozesse einzubeziehen. Dazu gehören beispielsweise die UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren („UN Principles for Responsible Investment“).

Fondsgesellschaften müssen ESG-Kriterien bei der Bewertung der Anlagerisiken angemessen berücksichtigen und Fonds nur dann ausdrücklich als „nachhaltig“, „ethisch“, „ökologisch“ oder in ähnlicher Weise bezeichnen, wenn diese nach festgelegten ESG-Strategien anlegen. ESG steht für Environmental Social Governance. Diese Strategien sind in den Unterlagen zum Fonds zu beschreiben und die Anleger entsprechend zu informieren.

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